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Briefwechsel mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wegen irreführender Informationen zur ePA durch die Krankenkassen

Ende April 2025 wurde die elektronische Patientenakte „ePA für alle“ bundesweit ausgerollt, obwohl berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Informationsschreiben durch die Krankenkassen bestehen und obwohl weiterhin nachgewiesenermaßen Sicherheitslücken vorhanden sind.

 

Als Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen wandte sich Susanne Remlinger, Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft, an das Bundesamt für Soziale Sicherung und bat um Überprüfung der Rechtskonformität dieser Informationsschreiben. In ihrem Brief (s. unten) hat sie den Sachverhalt ausführlich beschrieben.


Nach Eingang eines nichtssagenden Antwortschreibens von Seiten des BAS wandte sich Remlinger nochmals an die Bundesbehörde, dieses Mal persönlich an den Präsidenten Frank Plate. Abermals erhielt sie lediglich Antwort aus einem Referat, nicht vom Präsidenten selbst.


Zitat:

"Der Grundsatz maßvoller Ausübung der Rechtsaufsicht gebietet dabei dem Träger einen Bewertungsspielraum bei seiner Verwaltungstätigkeit zu belassen."

Fazit:

Das Bundesamt für Soziale Sicherung lässt es demnach zu, dass 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte von den Krankenkassen mit übersteigerten Versprechungen über die angeblichen Leistungen der ePA und unterschlagenen Hinweisen auf deren Risiken getäuscht wurden!


Hier finden Sie den gesamten Briefwechsel:


Erstes Schreiben Susanne Remlinger, 12.05.2025:



Antwort von BAS, 23.05.2025:



Zweites Schreiben Susanne Remlinger an BAS Referatsleitung, 19.06.2025:



Schreiben an BAS Präsident, 19.06.2025:



Zweite Antwort von BAS Referatsleitung, 21.07.2025:



 
 
 

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